Aktuelles

Impfungen 

Ab dem Herbst impfen wir wieder gegen Grippe und Covid-19. Bitte lassen Sie sich individuell beraten!


Empfohlene Impfungen für Menschen ab 60 Jahren: 

  • jährliche Grippeschutzimpfung
  • jährliche Auffrischimpfung gegen Covid-19
  • Impfung gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) (alle 6 Jahre)
  • Impfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) (zweimalige Impfung im Abstand von 2-6 Monaten)
  • Impfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten (alle 10 Jahre)
  • Impfung gegen RSV (einmalig bei Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohnern ab 60 Jahren, Standardimpfung ab 75 Jahren, siehe unten)

Derzeit sind alle Impfstoffe verfügbar. Bitte sprechen Sie uns an!


Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) kann zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Erwachsene ab 75 Jahre haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Die einmalige Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden (s. KBV). Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Bitte sprechen Sie uns an!


Die FSME ist in Brandenburg angekommen und ist somit keine reine Reiseimpfung mehr. Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Sie schützt vor der Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, einer Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns, die von mit dem FSME-Virus infizierten Zecken übertragen wird. Die Impfung schützt NICHT vor Zecken oder vor einer Borrelieninfektion (Borreliose, Wanderröte)! Der Impfstoff ist vorhanden. Bitte sprechen Sie uns an!


Impfzeiten Praxis Reuß: Montag und Mittwoch 14-17:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 10-11:00 Uhr


Sonstiges

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) sind eingeführt und gut angenommen worden. Für uns erleichtern die Anwendungen tatsächlich die tägliche Arbeit.

Die Einführung von medizinischen Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte eröffnet neue Möglichkeiten für die Notfallversorgung: Erstmals können auf der Karte ein Notfalldatensatz (NFD) und/oder ein Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) gespeichert werden. Der NFD enthält Angaben zu Diagnosen, Medikation und Allergien/Unverträglichkeiten sowie Kontaktdaten und besondere Hinweise. Der DPE enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort (soweit vorhanden) von Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (nicht die Erklärungen selbst). Diese Datensätze stehen dann in Notfallsituationen und unter bestimmten Voraussetzungen auch in regulären Behandlungssituationen als Informationsquelle und Entscheidungshilfe zur Verfügung. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite der gematik.

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht seit dem 29. April 2025 bundesweit in allen Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken zur Verfügung. In der ePA werden medizinische Daten wie z.B. Arztbriefe und Befundberichte zentral und digital gespeichert. Zusätzlich bietet sie eine digitale Medikationsübersicht, die zusammen mit dem eRezept hilft, Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Für Arztpraxen ist die Benutzung ab 1. Oktober 2025 verpflichtend, für Versicherte ist die Nutzung freiwillig. Wer keine ePA wünscht, kann per Opt-out gegenüber seiner Krankenkasse widersprechen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.